Die Realisierung des 4-Meter-Korridors auf der Gotthard-Achse ist eine entscheidende Voraussetzung, um den Marktanteil der Schiene im alpenquerenden Güterverkehr im Sinne des Verfassungsauftrags zu erhöhen. In ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die SBB ihre grundsätzliche Unterstützung für die Vernehmlassungsvorlage ausgedrückt.

Nur durch den Ausbau der Zufahrtsstrecken zu Gotthard- und Ceneri-Basistunnel auf eine Eckhöhe von 4 Metern lassen sich die Marktpotenziale der NEAT-Tunnelbauten für den Güter- und Personenverkehr voll ausschöpfen. Deshalb begrüsst die SBB, dass der 4-Meter-Korridor bereits bis zum Ende des Jahres 2020 realisiert werden soll.

Die Vorlage des Bundesrats zum Bau und der Finanzierung des 4-Meter-Korridor sendet auch ein klares Signal an die Nachbarländer. Ohne die Ausbauten in Deutschland und Italien kann der 4-Meter-Korridor seine Wirkung nicht entfalten, zumal die Hauptnachfrage für den kombinierten Verkehr mit 4-Metern Eckhöhe zwischen den Nordseehäfen und der Lombardei besteht. Damit der 4-Meter-Korridor rechtzeitig realisiert werden kann, erachtet die SBB die Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Profilausbauten sowie die Erstellung ausreichender Terminalkapazitäten in Italien als sinnvoll. Allerdings dürfen dadurch geplante Bahnprojekte in der Schweiz nicht verzögert werden.

Die SBB wünscht, dass die Finanzierung des 4-Meter-Korridor nicht auf Kosten der laufenden FinöV-Projekte bzw. des Ausbauschrittes STEP 2025 oder des Substanzerhaltes geht. Hinsichtlich der vom Bund vorgeschlagenen Finanzierung über den FinöV-Fonds bzw. den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sieht die SBB für die Jahre 2014 bis 2026 aber eine direkte Mittelkonkurrenz zu laufenden Bahnprojekten.

Die Investitionen in den 4-Meter-Korridor werden sich im Hinblick auf das Verlagerungsziel des Bundes nur dann auszahlen, wenn auch der regulatorische Rahmen stabil bleibt. Dazu gehören u.a. die Aufrechterhaltung und Durchsetzung der Gewichtslimiten sowie das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen.

Warum einen 4-Meter-Korridor?

Die Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene verpflichtet den Bund, den Strassengüterverkehr durch die Alpen zu reduzieren. Um eine Verlagerung auf der Gotthard-Achse erfolgreich weiterführen zu können, sind Massnahmen nötig. Soll die Neue Eisenbahntransversale (Neat) optimal genutzt werden, braucht es – bei Tunnels, Überführungen, Signalbrücken oder Perrondächern bei Bahnhöfen – nördlich wie südlich von Gotthard- und Ceneri-Basistunnel auf den Zufahrtswegen einen Ausbau der Lichtprofile auf 4 Meter Eckhöhe. Während die Lötschberg-Simplon-Achse dieses Profil aufweist, können heute auf der Gotthard-Route nur Container und Sattelauflieger mit 3,84 Metern Eckhöhe befördert werden. Der Bundesrat legt darum eine Vorlage zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den nördlichen und südlichen Zuläufen zum Gotthard- und Ceneri-Basistunnel vor. Die Basistunnels an Gotthard und Ceneri werden über das notwendige 4-Meter-Profil verfügen.