Die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat als Ergebnis der Antragskonferenz vom 22. Juni 2010 zum Raumordnungsverfahren(ROV) mit Festlegungsprotokoll vom 11. November 2010 die zu untersuchenden Trassenvarianten zur Schienenanbindung der „Festen Fehmarnbeltquerung" (FBQ) und den Untersuchungsraum für das ROV bestimmt. Die DB Netz AG hat als Vorhabenträgerin die Untersuchungen hierfür durchgeführt.
Auf der Grundlage der danach erstellten Unterlagen und gutachterlichen Untersuchungen zum ROV schlägt die DB Netz AG den weitest gehenden Ausbau der Bestandsstrecke Lübeck–Puttgarden als Gesamtvorzugsvariante vor. Diese Variante beinhaltet die Umfahrungen um Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. sowie Trassenanpassungen der bestehenden Strecke. Die abschließende raumordnerische Bewertung der eingebrachten Trassenempfehlung obliegt der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein.
Die DB Netz AG hat die von ihr erstellten Unterlagen und gutachterlichen Untersuchungen zum ROV im September 2012 an die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein übergeben. Die formelle Einleitung des ROV erfolgte nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Landesplanungsbehörde am 9. Januar 2013. Träger öffentlicher Belange (TöB), sonstige Institutionen und Privatpersonen konnten bis zum 25. März 2013 Stellungnahmen und Einwendungen abgeben. Hierzu bestand die Möglichkeit, sich ausführlich im Internet zu informieren sowie vor Ort die Unterlagen einzusehen. Es sind rund 8.300 Einwendungen und Stellungnahmen bei der Landesplanungsbehörde eingegangen. Hierzu werden derzeit fachliche Stellungnahmen erarbeitet.
In den Stellungnahmen zu den von der DB Netz AG vorgelegten Unterlagen zum ROV, aber auch in Diskussionen im politischen Raum, wird zum Teil eine zusätzliche Betrachtung einer Variante auf der Grundlage eines vom Kreis Ostholstein vorgelegten, sog. 2+1-Konzeptes gefordert. Das Konzept beinhaltet allgemein den Erhalt der eingleisigen Bestandsstrecke ausschließlich für Schienenpersonennahverkehr sowie – ohne den genauen Trassenverlauf vorzugeben – den teilweisen Neubau einer zweigleisigen, elektrifizierten Strecke für Güter- und Schienenpersonenverkehr.
Die DB Netz AG respektiert die Sorgen der Betroffenen sowie die Bedenken und Wünsche der Bevölkerung. Um zusätzlich Fragen der für das ROV zuständigen Behörde zu beantworten, hat sich die DB Netz AG bereit erklärt, auch eine fachliche Analyse der Auswirkungen des 2+1 Konzeptes zu erstellen, ohne damit jedoch formell eine zusätzliche Variante in das ROV einzubringen.
Die Analyse wurde nach Abschluss der Untersuchungen im August 2013 der Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden dann entsprechend veröffentlicht.
Basis der zusätzlichen Analyse des 2+1-Konzeptes bilden die bereits für den Untersuchungsraum des ROV erstellten Gutachten. Die DB Netz AG nutzt dabei bereits vorliegende Datengrundlagen aus den erstellten Unterlagen zum ROV und orientiert sich an dem vom Kreis Ostholstein erstellten sogenannten „Konzept 21".
Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens durch die Landesplanungsbehörde wird im vierten Quartal 2013 erwartet.