Der Europäische Gerichtshof veröffentlichte sein Urteil zur Fahrpreisentschädigung für Bahnreisende bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt. Die Rechtsansicht des Europäischen Gerichtshofs ist, dass Bahnreisenden bei Verspätungen über 60 Minuten ein Teil des Fahrpreises erstattet werden muss, auch wenn die Verspätung durch höhere Gewalt entstanden ist (z. B. schwierige Wetterverhältnisse, Streiks). Er bestätigt damit den Standpunkt, den die Schienen-Control in ihrem Verfahren vertreten hat.
Strittige Punkte aus Verfahren der Schienen-Control wurden auf EU-Ebene geklärt
Die Schienen-Control hat zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte 2010 im Verfahren betreffend Bahn-Entschädigungsbedingungen die meisten Gründe für das Verweigern der Verspätungsentschädigung für Einzeltickets aufgehoben. Seit Jänner 2011 müssen österreichische Bahnunternehmen beispielsweise auch in Fällen von höherer Gewalt eine Entschädigung an Bahnreisende zahlen.
Nach einer Beschwerde der ÖBB-Personenverkehr AG gegen die Entscheidung der Schienen-Control beim Verwaltungsgerichtshof ersuchte dieser den Europäischen Gerichtshof aufgrund der unklaren Rechtslage um eine Vorabentscheidung. Zu klären war unter anderem, ob Bahnunternehmen auch bei Verspätungen zahlen müssen, die durch höhere Gewalt wie starker Schneefall oder Gewitter verursacht werden.
Verspätungsentschädigung ist auch bei höherer Gewalt zu gewähren
Der Europäische Gerichtshof veröffentlichte heute, 26. September, sein Urteil in diesem Rechtsstreit. Er stützt den von der Schienen-Control vertretenen Standpunkt, dass die Verspätungsentschädigung bei höherer Gewalt nicht ausgeschlossen werden darf. Schienen-Control-Geschäftsführerin Mag. Maria-Theresia Röhsler, LL.M., MBA, hebt die Bedeutung des Urteils für die Bahnreisenden hervor: „Der Europäische Gerichtshof stärkt durch sein Urteil die Position der Fahrgäste in der gesamten Europäischen Union, indem auch bei höherer Gewalt Verspätungsentschädigungen von den Bahnen zu leisten sind. Die Fahrgäste haben jetzt einen noch umfassenderen Entschädigungsanspruch, das trägt entscheidend zur Festigung der Fahrgastrechte bei." Durch starke Fahrgastrechte wird die Bahn noch attraktiver gegenüber anderen Verkehrsträgern.