"Die Verankerung der Überjährigkeit in der Haushaltsgesetzgebung wäre ein erster wichtiger Reformschritt", kommentiert Klaus-Peter Müller, DVF-Präsidiumsvorsitzender und Aufsichtsratsvorsitzender COMMERZBANK AG, den Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014. Darin heißt es sinngemäß, dass nicht verbrauchte Mittel für Verkehrswege über das Haushalsjahr hinaus investiert werden können.
Dieser erste Reformschritt ist nach Meinung des DVF längst überfällig. "Ein jährlicher Planungshorizont im Verkehrshaushalt ist nicht mehr zeitgemäß. Infrastrukturprojekte können meist nur rechtzeitig angestoßen, geplant und gebaut werden, wenn über mehrere Jahre verbindlich festgelegt ist, wie viel Geld zur Verfügung steht", sagt Präsidiumsvorsitzender Müller.
Die Verlagerung nicht verbauter Mittel über die Jahresgrenze hinaus dürfe allerdings nur der Anfang sein, so Müller. Ziel müsse sein, diese Überjährigkeit mit einem verbindlichen mehrjährigen Verkehrsbudget zu verknüpfen. "Eine Flexibilisierung der Haushaltsmittel über jährliche Regelungen im Haushalt schafft nur die gewünschte Planungssicherheit, wenn die Bundesregierung auch in den nächsten Jahren zu ihrer Entscheidung steht. Denn nur wenn die Wirtschaft die Sicherheit einer über Jahre hinweg konstanten hohen Investitionslinie bekommt, kann sie auch die notwendigen Planungs- und Ingenieurskapazitäten schaffen, um diese Mittel zu verbauen", erklärt der DVF-Präsidiumsvorsitzende weiter.
DVF-Geschäftsführer Thomas Hailer appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Abgeordneten des Deutschen Bundestags: "Um Verkehrswege künftig effizienter zu finanzieren, muss der Passus zur überjährigen Mittelverwendung im Haushaltsgesetz bei den nun anstehenden parlamentarischen Haushaltsberatungen erhalten bleiben." Darüber hinaus seien aber auch noch weitere, tiefgreifendere Reformschritte notwendig, wie sie das am vergangenen Montag vorgestellte neue DVF-Strategiepapier "Zukunftsprogramm Verkehrsinfrastruktur" (www.verkehrsforum.de) empfiehlt.