Die Kommission unterstützt die moderate Erhöhung und Verlängerung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs und bekräftigt gleichzeitig deren sukzessiven Abbau nach der Eröffnung des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels.
Der Bundesrat hat in seinem Verlagerungsbericht 2013 , welchen er am 29. November 2013 verabschiedet hat, ausführlich über die Rahmenbedingungen, die erreichten und unerreichten Ziele und künftigen Herausforderungen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene berichtet. Der Stand der Zielerreichung wurde in der Kommission erwartungsgemäss unterschiedlich beurteilt. Im Grundsatz hat sie aber den Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt den Weg des Bundesrates, weiterhin verschiedene Massnahmen zu deren Förderung zu treffen. Eine dieser Massnahmen ist die bisherige finanzielle Unterstützung für den alpenquerenden Schienengüterverkehr. In dem Mass, in welchem der neue Gotthard-Basistunnel und der Ceneri-Basistunnel ihre Wirkung entfalten können (Eröffnung Gotthard 2016, diejenige des Ceneri 2019), sollen aber diese Subventionen abgebaut und anschliessend ganz aufgehoben werden.
Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (13.102) moderat zu erhöhen – von heute 1495 auf 1675 Millionen – und um fünf Jahre, bis 2023, zu verlängern. Eine Minderheit der Kommission möchte den Zahlungsrahmen auf den heutigen 1495 Millionen Franken belassen, ihn aber um drei Jahre, bis 2021 verlängern.