Bei den Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg folgt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur dem in der grün-roten Koalition verabredeten und bereits im November 2012 veröffentlichten Fahrplan. Der vom Landtag vor vier Wochen verabschiedete Nachtragshaushalt bildet dabei die notwendige Grundlage für die Fahrzeugfinanzierung. „Deshalb ist die Kritik des SPD-Abgeordneten Hans-Martin Haller nicht nachvollziehbar", erklärte ein Ministeriumssprecher am Sonntag, 26. Mai 2013 in Stuttgart.
„Eigentlich müsste der Abgeordnete die Vorgänge und die Komplexität des Ausschreibungsverfahrens genau kennen, die dem Zeitplan für die Ausschreibungen und zur Herstellung einer Wettbewerbssituation zugrunde liegen." Unmittelbar nach dem Regierungswechsel vor zwei Jahren habe das als eigenständiges Ressort neugegründete Verkehrsministerium mit den umfangreichen Vorbereitungen für die Ausschreibungen im Nahverkehr begonnen. Dazu musste die Angebotskonzeption 2020 geprüft und nachgerechnet werden.
Dabei stellte sich heraus, dass die bisherigen Planungen der ehemaligen Landesregierung nicht durchgerechnet waren und in ein finanzielles Desaster geführt hätten. "Außerdem war der Vergabefahrplan der Vorgängerregierung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vergaberecht nicht mehr haltbar, da dieser Direktvergaben stark eingeschränkt hatte", erläuterte der Ministeriumssprecher.
Er fügte hinzu: „In dieser schwierigen Lage ging Sorgfalt vor Eile." Da der große Verkehrsvertrag der Vorgängerregierung 2016 auf einen Schlag auslaufe, sei auch von vornherein klar gewesen, dass für einen Teil der Leistungen ein Übergangsvertrag mit der DB notwendig ist und nicht alle Vergaben bis Ende 2016 abgeschlossen werden können.
Mit dem vom Landtag am 24. April 2013 verabschiedeten Nachtragsetat seien dann Garantien und Verpflichtungsermächtigungen beschlossen worden, um eine Fahrzeugfinanzierung auch für Wettbewerber sicherzustellen. „Auch die SPD-Fraktion hat diesem Nachtragshaushalt zugestimmt, und erst damit wurden die Voraussetzungen für einen echten Wettbewerb im Schienenverkehr geschaffen. Der Vorwurf des Scheiterns ein Monat nach dem Beschluss des Nachtragshaushalts ist daher unbegründet", erklärte der Ministeriumssprecher weiter.