Die positive Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Recast zum 1. Eisenbahnpaket Anfang Juli 2012 führt zu neuen Regeln innerhalb des liberalisierten europäischen Eisenbahnmarktes. Die Regulierungsbehörde Schienen-Control begrüßt diesen Schritt, weil damit verschiedene zuletzt von Marktteilnehmern aufgeworfene Fragen gelöst werden.
Gestärkte Regulierungsbehörden und intensive internationale Zusammenarbeit
Besonders hervorzuheben ist die Stärkung der Regulierungsbehörden. Der Recast festigt deren Unabhängigkeit etwa in Bezug auf Entscheidungen und Personalbestellungen sowie deren finanzielle Ausstattung. Dadurch soll ein einheitlich hohes Regulierungsniveau geschaffen werden wie es bisher nur in einigen Mitgliedstaaten – darunter Österreich – gegeben war. Der Wunsch nach Einheitlichkeit wird auch durch die Forderung nach intensiverer internationaler Zusammenarbeit unter den Regulatoren betont. Dafür soll ein Netzwerk eingerichtet werden, in dem ein Erfahrungsaustausch stattfinden und die Koordinierung von Verfahren in grenzüberschreitenden Angelegenheiten erfolgen soll.
Verbesserte Kontrolle für fairen Zugang zu Serviceeinrichtungen
Die aktuelle Regulierungsarbeit im Schienenverkehrsmarkt hat gezeigt, dass es vor allem beim Zugang zu Serviceeinrichtungen (z. B. Bahnhöfe und Abstellanlagen für Züge) immer wieder Schwierigkeiten gibt. Der Recast trägt diesem Umstand Rechnung, indem er eine verbesserte Kontrolle dieser Einrichtungen durch die Regulierungsbehörden vorsieht und präzisere finanzielle Regeln durch getrennte Rechnungskreise für die einzelnen Serviceeinrichtungen festlegt.
Genauere Definition der Berechnungsgrundsätze für IBE
In der Frage des Infrastruktur-Benützungsentgelts (IBE) werden die Grundsätze für die Berechnung (relevante Kostenbestandteile) konkretisiert. Das führt zu mehr Transparenz und ermöglicht den Regulierungsbehörden eine genauere Überprüfung der Höhe des Entgelts.
Rasche Bearbeitung von Beschwerden und einheitliche Marktbeobachtung
Für Beschwerdeführer wichtig ist, dass über Beschwerden künftig beim Bahnregulator innerhalb von sechs Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen zu entscheiden ist (bisher waren zwei Monate zulässig). Damit ist ein rascheres Reagieren auf Marktprobleme möglich.
Schließlich wird auch die Marktbeobachtung optimiert und der schon bisher von der Schienen-Control beschrittene Weg auf europäischer Ebene übernommen. Die Schienen-Control führt beispielsweise bereits seit mehreren Jahren quantitative und qualitative Befragungen bei Bahnunternehmen durch.
Weitere Schritte
Der Recast zum 1. Eisenbahnpaket muss jetzt formal noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden und könnte Ende 2012 in Kraft treten. Die neuen Regelungen sind bis Anfang 2015 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.