Das Kabinett hat am Dienstag im ersten Durchgang das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz beraten und zur Anhörung freigegeben. „Wir schaffen damit Planungssicherheit für unsere Städte und Gemeinden für Investitionen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur." Das erklärte heute (Mittwoch) Verkehrs-Staatssekretärin Inge Klaan zum neuen Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz.

Mit diesem Gesetz wird der Einsatz der Bundesmittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Thüringer Gemeinden, insbesondere im Bereich des kommunalen Straßenbaus und des Öffentlichen Personennahverkehrs, geregelt. „Unser Ziel ist es, eine landesgesetzliche Regelung zu schaffen", so die Staatssekretärin weiter, „wonach diese Mittel auch weiterhin, mindestens bis Ende 2019, verlässlich als Zuschussfinanzierung den Kommunen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Damit sichern wir vor allem im ländlichen Raum Mobilität, Wachstum und Arbeitsplätze."

Das Fördergesetz zu Gemeindeinfrastruktur ist Bestandteil des Entwurfs des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes (Artikelgesetz). Diesen hat das Thüringer Kabinett am Dienstag beraten und zur Anhörung der Verbände freigegeben. Der zweite Kabinettdurchgang wird nach der Sommerpause stattfinden. Im Anschluss daran wird die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag einbringen. Die parlamentarische Beratung wird im Herbst stattfinden. Nach Zustimmung des Thüringer Landtags kann das Gesetz am o1. Januar 2014 fristgerecht in Kraft treten.

Hintergrund:

Zum 1. Januar 2007 wurden im Zuge der Föderalismusreform unter anderem auch die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden abgeschafft. Als Ausgleich wurde eine Regelung geschaffen, wonach die Länder befristet bis zum 31. Dezember 2019 einen Rechtsanspruch auf finanzielle Kompensation für den Wegfall der investiven Bundesmittel haben. Die Höhe der Beträge und die Zweckbindung für die einzelnen Investitionsbereiche wurden lediglich bis zum 31. Dezember 2013 festgeschrieben. Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden erhält Thüringen derzeit cirka 50 Millionen Euro jährlich. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Höhe der den Ländern ab 2014 zur Verfügung stehenden Mittel dauern gegenwärtig noch an. Mit dem Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz soll eine landesgesetzliche Regelung zur Zweckbindung der ab dem Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Mittel geschaffen werden.