Zur aktuellen Debatte über die bisherigen Ausnahmen

Ja, es stimmt: Auch beim Fahrstromverbrauch für U-Bahnen und Straßenbahnen in Deutschland gibt es auf Antrag und bei entsprechendem Verbrauch eine Rückerstattung der EEG-Umlage für energieintensive Betriebe. Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) macht dies der-zeit gut 7 Millionen Euro im Jahr aus, im nächsten Jahr werden es nach den aktuellen Erkenntnissen wohl um die 11 Millionen Euro sein.

Und es stimmt natürlich auch: Der öffentliche Personennahverkehr ist nicht gefährdet, bei einer höheren Kostenbelastung ins Ausland abzuwandern, mitsamt seiner Arbeitsplätze. Industriepolitisch wäre eine EEG-Belastung des Fahrstroms also ungefährlich.

Das allerdings war auch nie der Grund für die Entlastung, sondern die klimapolitische Wirkung: Den öffentlichen Personennahverkehr mit der EEG-Umlage zu belasten, hieße, seine Betriebskosten gerade dort deutlich zu erhöhen, wo er klimapolitisch besonders segensreich wirkt, nämlich in den Ballungsräumen mit seinem besonders hohen Anteil an leitungsfähigen elektrischen Verkehrssystemen. Belastet würden natürlich die Fahrgäste, die diese Betriebskosten mit ihren Fahrgeldern bezahlen müssen. In München wäre, würde die Rückerstattung fallen, im nächsten Jahr dadurch eine Erhöhung um weitere (zusätzliche!) rund 3 Prozent erforderlich. Belastet würden also gerade diejenigen, die sich klimapolitisch besonders vernünftig verhalten, indem sie energieeffiziente öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Das kann nicht im Sinne der Energiewende sein. Und sozialpolitisch fragwürdig wäre es allemal.

Nein, der ÖPNV würde nicht ins Ausland abwandern, aber manche Fahr-gäste wieder auf´s Auto – und das wäre ein energie- wie klimapolitisches Eigentor!