Die Kommission hat sich für einen grossen ersten Ausbauschritt in der Höhe von 6,4 Milliarden Franken ausgesprochen. Die im Ausbauschritt 2025 beschlossenen Massnahmen stärken die Kapazität im ganzen Netz. Für die Projektierung und Planung aller weiteren wichtigen Massnahmen hat die Kommission gut ausgestattete Kredite (400 Millionen) vorgesehen. Im Sinn einer Gesamtsicht verlangt die Kommission vom Bundesrat, den Ausbauschritt 2030 bis 2018 vorzulegen. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Massnahmen beantragt die Kommission den Normalsatz der Mehrwertsteuer befristet von 2018 bis 2030 um ein Promille anzuheben.
Die FABI-Vorlage ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative ( 12.016) "Für den öffentlichen Verkehr". Sie umfasst Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur . Politische Kernelemente sind das strategische Entwicklungsprogramm (STEP), das in einzelne Ausbauschritte unterteilt ist, und dessen Finanzierung. Die Botschaft des Bundesrats vom 18. Januar 2012 hat den deutlichen Wunsch nach einem grösseren ersten Ausbauschritt, nach einer breiteren regionalen Verteilung der Projekte und nach zusätzlichen finanziellen Mitteln nach sich gezogen. So hat die KVF-S bereits im Juni festgehalten, dass sie die Vorschläge des Bundesrats unterstützt, sich im Grundsatz aber für einen grösseren ersten Ausbauschritt ausspricht. Sie hat damals einstimmig entschieden, auf alle vier Erlassentwürfe des Bundesrates, also auch auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative, einzutreten. Die Verwaltung hat im Auftrag der Kommission zahlreiche zusätzliche Abklärungen getroffen und insgesamt zwölf Zusatzberichte erstellt, namentlich zu Finanzierungsmassnahmen für einen grösseren ersten Ausbauschritt. Nach Würdigung dieser Unterlagen hat die Kommission bereits die wichtigen Entscheide gefällt, in Bezug auf die Grösse des ersten Ausbauschrittes, dessen Finanzierung und der Liste der Projekte. Die Kommission wird das Geschäft an ihrer November-Sitzung abschliessen und dann die Gesamtabstimmungen zu allen Erlassen durchführen. Die Fabi-Vorlage wird damit in der Wintersession 2012 im Ständerat behandelt werden können.
Abgelehnt hat es die Kommission 11 zu 1 Stimmen, die Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr" von den restlichen Vorlagen zu trennen und dem Volk ohne Gegenentwurf vorzulegen.
Bestätigt hat die Kommission einstimmig ihren Grundsatzentscheid, den ersten Ausbauschritt (2025) grosszügiger auszugestalten als der Bundesrat dies beantragt hat. Der von der Kommission beschlossene Ausbauschritt orientiert sich an dem bereits in der Botschaft des Bundesrates aufgezeigten, aber von diesem verworfenen, so genannten umfassenderen Ausbauschritt. Einstimmig ergänzt hat die Kommission die Leistungssteigerung St. Gallen-Chur (ca. 180 Millionen), weil sich dort aufgrund der grenznahen Lage und der eine lange Zeit gehemmten Entwicklung eines grenzüberschreitenden öV-Systems eine besondere Lage präsentiert. Ebenfalls ergänzt hat die Kommission den Auftrag und die Mittel für die Vorbereitung und Planung von weiteren wichtigen und dringlichen Projekten. (Antrag der Kommission zum Art. 1 des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2025).
Gleichzeitig hat die Kommission ebenso einstimmig beschlossen, den Bundesrat bereits jetzt zu einem zweiten Ausbauschritt (2030) zu verpflichten. Der Bundesrat soll die entsprechende Botschaft bis spätestens 2018 vorlegen. Damit spricht sich die Kommission für ein ganzheitliches Konzept aus, das sich insbesondere an der Netzwirkung von Projekten orientiert, das aber ebenfalls den Planungsstand der Projekte berücksichtigt und das finanziell verkraftbar ist.
Das Konzept der Kommission beläuft sich kostenmässig auf 6,4 Milliarden Franken. Die Kommission hat sich mit grossem Mehr (11 zu 0 bei 2 Enthaltungen) entschieden, die Mehrkosten, welche dadurch gegenüber dem Antrag des Bundesrates entstehen, durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren: Der Normalsatz der MWST soll ab 2018 (nach dem Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung) bis 2030 um ein Promille angehoben werden.
Festgehalten hat die Kommission am bundesrätlichen Vorschlag, was die finanzielle Beteiligung der Kantone anbelangt. Diese sollen neu für die Publikumsanlagen zuständig sein und damit zusätzliche Kosten von 200 Millionen Franken tragen. Ein Antrag, die Kantone gestützt auf einen Verteilschlüssel pauschal mit 500 Millionen Franken (also zusätzlichen 200 Millionen Franken pro Jahr) an den Kosten zu beteiligen wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Einstimmig hat die Kommission zudem zwei Anträge angenommen, welche einen besseren Einbezug der Kanton bei den künftigen Planungen der Angebote gewährleisten soll. Insbesondere sollen die regionalen Planungen der Kantone im Prozess berücksichtigt werden. Auch die Eisenbahnunternehmen sind nach einstimmiger Meinung der Kommission miteinzubeziehen. Abgelehnt hat die Kommission es dagegen, den direkten Einbezug der Gemeinden und der Verlader auf Gesetzesstufe vorzusehen. Dagegen hat sich die Kommission einstimmig dafür ausgesprochen, eine bessere Verfügbarkeit von Trassen für den Güterverkehr im Gesetz festzuschreiben.