Einstimmig empfiehlt die Verkehrskommission die Volksinitiative des VCS zur Ablehnung. Ebenso einstimmig unterstützt sie dagegen den Gegenvorschlag des Bundesrates (FABI), da dieser in einem Gesamtkonzept beide Verkehrsträger einbindet und eine nachhaltige Finanzierung ermöglicht. Bestätigt hat die Kommission ihren Entscheid vom Oktober, für den ersten Ausbauschritt 2025 insgesamt 6.4 Milliarden Franken vorzusehen und die Mehrwertsteuer befristet um ein Promille zu erhöhen.

Die Verkehrskommission des Ständerates hat die umfangreichen Beratungen zur der so genannten FABI-Vorlage (12.016 Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) abgeschlossen.

Die Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr", welche der Verkehrsclub der Schweiz und weitere Verbände im September 2010 eingereicht haben, fand in der Kommission wenig Unterstützung. Die Initiative, welche die Hälfte der bisher für den Strassenverkehr vorgesehenen Mittel dem öffentlichen Verkehr widmen möchte, bietet nach Ansicht der Kommission nicht die bestmögliche Lösung, da sie lediglich eine Umverteilung vornimmt, ein Loch in der Strassenkasse hinterlassen würde und damit die beiden Verkehrsträger gegeneinander ausspielt, anstatt sie sinnvoll zu kombinieren. Einhellig war dagegen die Unterstützung für den bundesrätlichen Gegenvorschlag, der mit der Schaffung eines unbefristeten Fonds zur Finanzierung der Ausbauten und des Betriebs der Eisenbahninfrastrukturen eine nachhaltigere Lösung vorschlägt. Zur Finanzierung des Fonds werden zwar in einem beschränkten Mass auch Mineralölsteuererträge verwendet. Dies ist insofern gerechtfertigt, als dass ein gut ausgebautes Schienennetz auch zur Entlastung der bereits heute überlasteten Strassen beitragen kann.

Einstimmig bestätigt hat die Kommission ihren Entscheid vom Oktober, den ersten Ausbauschritt (2025) grösser anzulegen als vom Bundesrat vorgeschlagen. Damit sollen die dringendsten Ausbauprojekte rechtzeitig an die Hand genommen werden können. Zudem hat die Kommission einen verbindlicheren Ausbauschritt 2030 vorgesehen und dafür die nötigen Projektierungskredite eingesetzt. Zusätzlich hat die Kommission nun einstimmig entschieden, bezüglich Vorfinanzierung mehr Flexibilität zu schaffen. So sollen mit Zustimmung des Bundesamtes für Verkehr insbesondere die Kantone auch solche Projekte vorfinanzieren können, welche von der Bundesversammlung nur zur Planung, nicht aber zum Bau freigegeben wurden. Priorität bei der Mittelzuteilung werden weiterhin diejenigen Projekte haben, deren Bau von der Bundesversammlung beschlossen worden ist.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Gegenvorschlag, den Ausführungsgesetzen, dem Bau- und Finanzierungsbeschluss ohne Gegenstimmen zugestimmt. Das Geschäft kann somit vom Ständerat in der Wintersession beraten werden.

Die Kommission hat sich ferner mit zwei Motionen im Telekomm- und vier im Strassenbereich befasst. Sie empfiehlt ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen und 2 Enthaltungen, die Motion Minder (12.3026 Nur noch eine Notrufnummer 112 schweiz- und europaweit) abzulehnen und beantragt ohne Gegenstimmen die Motion Allemann (10.3539 Verbreitung von Live-Streams via Internet) anzunehmen. Ebenfalls zur Annahme beantragt sie die Motion Glättli (11.4181 Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen) (einstimmig), während sie die Motion Giezendanner (10.3800 Missbrauch von Radarfallen) mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Schenk (10.3437 Höheres Gesamtgewicht für zweiachsige Gesellschaftswagen) mit 7 zu 3 Stimmen und die Motion Flückiger (10.3833 Mitfahren ermöglichen, Umwelt schonen) einstimmig zur Ablehnung beantragt.

Die Kommission hat am 5. und 6. November unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Claude Hêche, auf Einladung des Jurassischen Regierungsrates im Kanton Jura, in Delémont und in der Ajoie, getagt.