Das Bundeskabinett hat heute die Fortführung der so genannten Entflechtungsmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seiner aktuellen Höhe bis einschließlich 2014 um ein Jahr beschlossen.

Das bedeutet für die Verkehrsbetriebe und die Kommunen erstmal ein Aufatmen, da eine schrittweise Reduzierung der Mittel ab 2014 bis 2019 vorgesehen war. Bisher fördert der Bund die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen im Zeitraum von 2014 bis 2019 mit 1,3 Milliarden Euro jährlich. Allerdings entfällt wie geplant ab 2014 die Zweckbindung der Gelder. Dadurch ist nicht mehr gewährleistet, dass die Finanzmittel in den ÖPNV und die kommunalen Straßen fließen.

Entwarnung kann aus Sicht des Deutschen Verkehrsforums allerdings nicht gegeben werden: "Der Bund hat nun ein Jahr mehr Zeit, die Höhe der Entflechtungsmittel ab 2015 festzulegen und eine Anschlusslösung für die Finanzierung der ÖPNV-Infrastruktur nach 2019 zu finden. Dieses Jahr haben die Kommunen zwar erst einmal eine Verschnaufpause, aber für die üblicherweise langfristig angelegten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist dies keine befriedigende Perspektive. Bund und Länder haben daher keine Verschnaufpause, denn sie müssen die gewonnene Zeit nutzen, um für die Städte und Gemeinden eine solide langfristige Investitionsbasis zu schaffen.", erklärte Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums. Besonderes bedauerlich sei, dass die Zweckbindung der Entflechtungsmittel ab 2014 nicht mehr gegeben sein wird. "Umso wichtiger ist nun die freiwillige Selbstverpflichtung der Bundesländer zur Verwendung der Gelder für ÖPNV und kommunale Straßen, wie sie z.B. von Nordrhein-Westfalen Brandenburg bereits geleistet wurde."

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2007 bis einschließlich 2013 erhalten die Länder im Rahmen der so genannten Entflechtungsmittel 1,335 Milliarden Euro pro Jahr vom Bund für die kommunale Verkehrsinfrastruktur. Diese Zuschüsse des Bundes an die Länder müssen bis Ende 2013 zweckgebunden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden investiert werden. Ursprünglich sollte nach dem 1. Januar 2014 diese Zweckbindung aufgehoben werden. Gleichzeitig sollte die Höhe des Förderbetrages ab 2014 bis 2019 schrittweise reduziert werden. Ab 2020 fällt diese Förderung komplett weg.