Nach einer Anhörung einer Delegation der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und von Vertretern der Transportunternehmen erinnert die Kommission alle Beteiligten daran, dass nur ein gut koordiniertes Vorgehen und ein Verzicht auf einseitige Forderungen zu einer Lösung führt, die Kundinnen und Kunden, den Steuerzahlenden und den Regionen gleichermassen dient.
Die Abgeltungen des Regionalen Personenverkehrs (RPV) ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der RPV hat in den letzten Jahren ein grosses Wachstum in allen Bereichen verzeichnet. Angebot und Nachfrage sind substanziell gestiegen, aber auch der Kostendeckungsgrad hat sich laufend verbessert. Trotz ebenfalls gestiegen Tarifen für die Kundinnen und Kunden sind auch die Beiträge des Bundes stetig angewachsen.
Trotz mehrfachen Hinweisen seitens des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zeichnet sich nun sowohl kurz- wie mittelfristig eine Abgeltungslücke im RPV ab. Das BAV hat deshalb die Kantone in einem Schreiben von Anfang Februar 2013 informiert, dass sich der Bund kurzfristig teilweise beim Angebotsausbau und bei der Beschaffung von neuem Rollmaterial – beides grosse Kostentreiber – nicht mehr unbeschränkt beteiligen wird und dass längerfristig ein Ausgleich zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmen gefunden werden muss.
Vorbehaltlos einverstanden zeigten sich die anwesenden Vertreter der Kantone (KöV) und der Transportunternehmen (VöV) mit den längerfristigen Plänen für einen besseren Interessensausgleich. Dezidiert wandten sie sich aber gegen die kurzfristigen Massnahmen, die in ihren Augen gegen das Prinzip von Treu und Glaube verstossen und zusätzliche Kosten in unzumutbarer Art und Weise auf die Kantons überwälze.
Die Kommission teilt die Sorge der Anhörungsteilnehmenden, dass kurzfristige Änderungen in dem von langfristigen Planungen und Bestellungen geprägten Bereich des RPV schwierig sind und das insbesondere für das Jahr 2014 eine verträgliche Finanzierungslösung gefunden werden muss. Sie erinnert aber auch daran, dass der zwischen Kantonen und Transportunternehmen vereinbarte Angebotsausbau nicht unbeschränkt und nicht automatisch eine Erhöhung der Bundesbeiträge nach sich ziehen kann. Die Kommission appelliert deshalb an alle Beteiligten, kurzfristige eine Lösung mit Augenmass zu finden und sich insbesondere rasch auf einen längerfristigen und vor allem nachhaltigen Ausgleich zu einigen. Ziel muss es sein, möglichst langfristige Planungsinstrumente zu erarbeiten, sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene. Im Vordergrund steht für die KVF eine Zusammenarbeit in dem Sinn, wie sie bereits in der FABI-Vorlage (12.016) verankert wurde. Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung im August vom BAV über den Fortschritt der Gespräche informieren lassen und dann erneut beurteilen, ob Handlungsbedarf seitens des Parlamentes besteht.
Nach Anhörung von Kantonsvertretern hat die Kommission entschieden, die kantonale Initiative des Kantons Genf. Ausbau der Autobahn A1 in Genf (12.323) vorläufig zu sistieren und das zweite Paket zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz abzuwarten. Der Bundesrat hat am 10. April 2013 einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt; mit einer Botschaft ans Parlament kann in der ersten Hälfte 2014 gerechnet werden.