Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt haben die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführern und –führerinnen den geltenden nationalen Bestimmungen angepasst und dabei auch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung berücksichtigt.

Die geänderten Vereinbarungen treten am 01.05.2015 in Kraft.