Nach eingehender Prüfung hat das Bundeskartellamt die Fusion der Hafen- und Eisenbahnverkehrsunternehmen Köln und Neuss-Düsseldorf genehmigt. Der Zusammenschluss zweier wesentlicher Rhein-Binnenhäfen zwischen Wesel und Bonn (Wesel-Bonn-Range) führt zu einer Verengung der Marktstruktur. Eine Marktbeherrschung durch das neue Gemeinschaftsunternehmen ist jedoch nicht zu befürchten. Marktführend bleibt hier die Duisburger Hafen AG.
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG und die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG Neuss wollen ihre jeweiligen Sparten Hafenbetrieb und Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig in einer gemeinsamen Gesellschaft – der RheinCargo GmbH & Co. KG – zusammenführen. Von dem Zusammenschluss sind in erster Linie der Markt für den Betrieb von Binnenhäfen sowie der Markt für Hafendienstleistungen (Güterumschlag) betroffen. Diese Märkte sind regional nach der jeweils von diesen Häfen bedienten einheitlichen Industrieregion, hier Rhein-Ruhr (Wesel-Bonn-Range), abzugrenzen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Eine Untersagung war hier im Ergebnis nicht gerechtfertigt. Die Duisburger Hafen AG bleibt die Nummer Eins. Außerdem werden die hier relevanten Hafendienstleistungen nur zu einem Teil von den Hafengesellschaften selbst erbracht. In diesem Markt kommt großen Terminalbetreibern und Umschlagsunternehmen ebenfalls eine wichtige Rolle zu."