Bundesrat setzt Gesetzesänderung für Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs in Kraft
Die Bundesgelder für den regionalen Personenverkehr werden für die Periode 2018 - 2021 erstmals in Form eines Verpflichtungskredits bereitgestellt. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung per 1. März 2018 in Kraft gesetzt.