Die Monopolkommission der Bundesregierung hat am gestrigen Donnerstag ihr Sondergutachten zur Energiewende vorgestellt. Die Experten stellen dabei klar, dass die strukturellen Schwächen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) nicht auf die Ausnahmeregelungen bei der Zahlung der EEG-Umlage zurückzuführen sind. Eine Rücknahme dieser Vergünstigungen, von denen aktuell auch 51 deutsche Schienenbahnen profitieren, führe nur zu einer Kostenumverteilung, heißt es im Gutachten. „Die Kommission bestätigt das, was wir für den Bereich des ÖPNV schon vor Monaten gesagt haben: Bei steigender EEG-Umlage wären die Schienenbahnen gezwungen, die zusätzlichen Kosten durch höhere Ticketpreise zu kompensieren und damit an die Fahrgäste weiterzugeben", erklärt Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Das aktuelle Gutachten ist ein klares Signal für die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl. Die neue Regierung muss den Empfehlungen Rechnung tragen und das EEG grundsätzlich reformieren: „Sich an nicht grundsätzlichen Nebenthemen, wie Ausnahmeregelungen aufzuhalten, ist der falsche Weg", so Wolff weiter.